Rauchmelderpflicht in Bayern seit 01.01.2013
Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 mit dem Gesetz zur Änderung der Bayeri-schen Bauordnung und des Baukammerngesetzes beschlossen, für Neubauten und den Bestand von Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einzuführen. Der neue Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) erhöht den Brandschutz von Wohnungen durch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungs-brände frühzeitig bemerkt und Menschleben gerettet werden können.
Für neue Wohnungen gilt die Verpflichtung mit Baubeginn ab dem 01.01.2013
Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31.12.2017 entsprechend nachzurüsten. Unter die Nachrüstpflicht fallen alle Wohnungen, mit deren Bau vor dem 01.01.2013 begonnen wur-de, oder für die, im Fall eines Sonderbaus, die Baugenehmigung vorher erteilt wurde.